Reform wichtiger Referenzzinssätze ab 2022

(LIBOR-Ablöse)

Zum Ende des Jahres 2021 wird eine der wohl wichtigsten Kennzahlen an den Finanzmärkten, der von der ICE Benchmark Administration (IBA) veröffentlichte Referenzzinssatz LIBOR (London Interbank Offered Rate) eingestellt. Konkret soll per Ende 2021 die Veröffentlichung in Schweizer Franken (CHF), Japanische Yen (JPY) und Britische Pfund (GBP) eingestellt werden. Bei den LIBOR-Sätzen für den US-Dollar (USD) gilt eine längere Frist, diese sollen bis 30. Juni 2023 veröffentlicht werden.

Künftig kommen alternative Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates - ARRs) respektive risikofreie Zinssätze (Risk-Free Rates - RFRs) zur Anwendung. Für bestehende Verträge (bspw. Derivate oder Kredite) bedeutet dies, dass die LIBOR-gebundenen Zinssätze per 1. Januar 2022 auf den jeweils wirtschaftlich nächsten alternativen Referenzzinssatz umgestellt werden. Die Einstellung des LIBOR betrifft aber nicht nur bestehende Verträge, die BENDURA BANK AG wird selbstverständlich auch bei neuen Verträgen/Produkten die ARRs zur Anwendung bringen.

Näheres zum LIBOR

Mit dem LIBOR wird der Referenzzinssatz bezeichnet, zu welchem sich Banken auf dem (nicht besicherten) Geldmarkt gegenseitig Geld ausleihen. Der Kundenzinssatz setzt sich aus dem erwähnten Referenzzinssatz (Basiszinssatz) plus einer Marge zusammen. Bsp. 3-M-CHF-LIBOR (= Basis) plus 150 Bps (= Marge). Bei Verträgen mit variabler Verzinsung kann sich die Basis somit zum vereinbarten Zinsänderungstermin (bspw. vierteljährlich) ändern, die vereinbarte Marge bleibt aber unverändert.

Berechnung des LIBOR

Der LIBOR wird durch einige wenige Panel-Banken für die verschiedenen Laufzeiten täglich neu bestimmt. Hierbei handelt es sich allerdings nur um Einschätzungen und keine tatsächlichen Erhebungen. Für die finale Berechnung des Referenzzinssatzes werden nur die mittleren 50 Prozent der Zinssätze verwendet, die Abweichungen werden nicht in die Rechnung einbezogen.

Hintergrund der Reform

Nachdem es in der Vergangenheit zu Absprachen unter den beteiligten Panel-Banken und damit zu Manipulationen des LIBOR gekommen ist, sollten zum Schutz der Verbraucher und der Finanzmärkte in Zukunft ausschliesslich transparente und transaktionsbasierte Referenzzinssätze zur Anwendung kommen (EU-Referenzwerte-Verordnung).

Referenzzinssätze ab 2022

Mit 1. Januar 2022 werden die LIBOR-Zinssätze durch alternative Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates - ARRs) ersetzt. Diese ARRs basieren ausschliesslich auf realen Markttransaktionen und wurden von nationalen Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern und Aufsichtsgruppen/Zentralbanken ausgearbeitet.

Übersicht der wichtigsten ARRs

Währung

CHF

EUR***

GBP

JPY

USD

Referenzzinssatz

SARON

€STR

SONIA

TONA

SOFR

Abkürzung für

Swiss Average Rate Overnight

Euro Short-Term Rate

Sterling Overnight Index Average

Tokyo Overnight Average Rate

Secured Overnight Financing Rate

Administrator

SIX Swiss Exchange

Europäische Zentralbank

Bank of England

Bank of Japan

Federal Reserve Bank of New York

Basis Marktsegment

Besicherter Interbanken-Geldmarkt

Unbesicherter Geldmarkt

Unbesicherter Geldmarkt

Unbesicherter Geldmarkt

Besicherter Geldmarkt

Laufzeit

Übernacht

Übernacht

Übernacht

Übernacht

Übernacht


***Der Referenzzinssatz EURIBOR (European Interbank Offered Rate) wurde reformiert und bleibt in Verwendung.

 

Im Unterschied zum LIBOR sind bei den neuen Referenzzinssätzen keine Risikoaufschläge enthalten. Um den ursprünglich vereinbarten LIBOR bestmöglich abzubilden, werden bei bestehenden Verträgen vorgegebene Risikoaufschläge hinzugerechnet. Bei neuen Verträgen sind diese Risikoaufschläge hingegen bereits einkalkuliert.

Von der LIBOR-Ablöse betroffene Kunden erhalten im 4. Quartal 2021 weitere Informationen. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen KundenberaterInnen sehr gern zur Seite.

 

Haftungsausschluss
Der Inhalt obigen Beitrags gibt das gegenwärtige Verständnis der BENDURA BANK AG zur Ablöse des LIBOR wieder. Diese Informationen wurden auf der Grundlage von vertrauenswürdigen und zuverlässigen Informationsquellen bereitgestellt. Die veröffentlichten Informationen wurden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der in dieser Publikation enthaltenen Informationen. Ihr Inhalt kann sich jederzeit ändern. Dieser Beitrag gibt die Auffassung der BENDURA BANK AG zu dem in diesem Dokument angegebenen Datum wieder. Es besteht die Möglichkeit, dass der Inhalt früherer und/oder zukünftiger Veröffentlichungen nicht mit dem Inhalt dieses Beitrags übereinstimmt/übereinstimmen wird. Eine Verpflichtung, die Empfänger hierüber zu informieren, besteht nicht. Der Inhalt dieses Beitrags ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen qualifizierten Fachmann.

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