AIFMD – Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) ist die europäische Richtlinie, welche Governance‑, Risiko‑, Transparenz‑ und Berichtspflichten für Verwalter alternativer Investmentfonds festlegt, die in der EU tätig sind oder Fonds an Investoren in der EU vertreiben. Ziel der AIFMD ist es, den Anlegerschutz zu stärken, systemische Risiken zu reduzieren und eine harmonisierte Aufsicht über alternative Fondsmanager innerhalb der EU‑Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Synonyme / Abkürzungen: AIFM‑Richtlinie, AIFM‑Regime
Anwendungsbereich (Scope): In der EU domizilierte alternative Investmentfonds, Fondsmanager mit Vertrieb oder Tätigkeit im EU‑Raum.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): UCITS‑Fonds, die einem eigenständigen regulatorischen Regelwerk unterliegen.
Nicht verwechseln mit: MiFID II, welche Anlage‑ und Wertpapierdienstleistungen sowie Kundeninteraktionen regelt.
Beispiel: Der alternative Investmentfonds wird unter dem AIFMD‑Regime verwaltet und erfüllt die entsprechenden Anforderungen an Risikomanagement, Reporting und Transparenz gegenüber Investoren und Aufsichtsbehörden.