Anlagepolitik oder Anlagerichtlinien

Ein Investment Policy Statement (IPS) definiert die Anlageziele des Kunden, die zulässigen Risikogrenzen, relevante Einschränkungen sowie die strategische Zielallokation der Vermögenswerte. Es bildet den verbindlichen Orientierungsrahmen, der sicherstellt, dass Anlageentscheidungen mit den langfristigen Zielen, der finanziellen Situation und dem vereinbarten Risikoprofil des Kunden im Einklang stehen. Das IPS schafft Klarheit und Erwartungsgleichheit zwischen Kunde und Bank und dient als Referenz für sämtliche Portfolioentscheidungen.

Synonyme / Abkürzungen: Anlagerichtlinien, Anlagegrundsätze, Portfolio‑Richtlinien

Anwendungsbereich (Scope): Beratungsmandate (Advisory Mandates), diskretionäre Vermögensverwaltungsmandate.

Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Execution‑only‑Dienstleistungen ohne Beratungs‑ oder Verwaltungsrahmen.

Nicht verwechseln mit: ESG‑Richtlinien, die sich ausschliesslich auf Nachhaltigkeits‑ und Ausschlusskriterien beziehen.

Beispiel: Der Kunde unterzeichnet ein IPS, in dem Anlageziele, Risikolimiten und strategische Allokationsvorgaben festgelegt sind. Anschliessend wird ein diskretionäres Mandat eingerichtet, das die Bank zur eigenständigen Verwaltung des Portfolios berechtigt – stets innerhalb des im IPS definierten Rahmens.