Anlegerbeirat
Der Limited Partner Advisory Committee (LPAC) ist ein aus ausgewählten Investoren bestehendes Beratungsgremium, das den General Partner (GP) in Fragen zu Interessenkonflikten, Bewertungsgrundsätzen, Fonds‑Governance sowie ausserordentlichen oder zustimmungspflichtigen Entscheidungen berät.
Der LPAC übernimmt keine operative Fondsverwaltung, trägt jedoch durch seine Aufsichtsfunktion zur Wahrung der Anlegerinteressen und zur Ausrichtung zwischen Investoren und GP bei.
Synonyme / Abkürzungen: LPAC, Advisory Committee, Anlegerbeirat
Anwendungsbereich (Scope): Private‑Equity‑Fonds, Limited‑Partnership‑Strukturen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Öffentliche Investmentfonds oder Publikumsfonds.
Nicht verwechseln mit: General Partner (GP), der für die operative Führung und Verwaltung des Fonds verantwortlich ist.
Beispiel: Der Kunde ist Mitglied in mehreren LPACs und bringt seine Erfahrung bei Fragen zur Fondsbewertung und Governance ein.