Diskretionäres Mandat
Bei einem diskretionären Mandat überträgt der Kunde die laufende Verwaltung seines Portfolios an die Bank. Auf Basis eines vorgängig definierten Risikoprofils und einer klaren Anlagestrategie tätigt die Bank Transaktionen und nimmt Portfolioanpassungen vor, ohne vor jeder einzelnen Entscheidung die Zustimmung des Kunden einholen zu müssen.
Synonyme / Abkürzungen: Vermögensverwaltungsmandat, Diskretionäre Vermögensverwaltung, Discretionary Portfolio Management (DPM)
Anwendungsbereich (Scope): Anlegerinnen und Anleger, die Anlageentscheidungen bewusst an professionelle Vermögensverwalter delegieren möchten, um eine konsequente und disziplinierte Umsetzung der Anlagestrategie sicherzustellen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Selbstständiger Wertpapierhandel (Self‑Directed Trading), Execution‑only‑Dienstleistungen.
Nicht verwechseln mit: Beratungsmandat (Advisory Mandate), bei dem die Bank Empfehlungen abgibt, die finale Anlageentscheidung jedoch beim Kunden liegt.
Beispiel: Der Kunde möchte sich nicht mit täglichen Anlageentscheidungen befassen und vertraut die Verwaltung seines Vermögens vollständig der Expertise der BENDURA BANK AG an.