E‑Geld‑Institut

Eine Electronic Money Institution (EMI) ist ein reguliertes Institut, das gemäss PSD2 berechtigt ist, elektronisches Geld auszugeben, Kundensalden zu führen und digitale Zahlungsdienstleistungen anzubieten. EMIs halten Gelder, die einen elektronisch gespeicherten Geldwert repräsentieren, und sind verpflichtet, diese Kundengelder durch strikte Trennung (Safeguarding) oder zugelassene Sicherungsmechanismen zu schützen. Sie können ihre Dienstleistungen im EU‑/EWR‑Raum im Rahmen der Pass‑Porting‑Regelungen erbringen und unterliegen laufender Aufsicht sowie Anforderungen an Governance, Eigenmittel und Sicherung der Kundengelder.

Synonyme / Abkürzungen: EMI, E‑Money Institution

Anwendungsbereich (Scope): Ausgabe von elektronischem Geld, Führung von Kundenguthabenkonten, digitale Wallets, PSD2‑regulierte Finanzdienstleistungen.

Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Klassische Banktätigkeiten wie Einlagengeschäft oder Kreditvergabe.

Nicht verwechseln mit: Payment Institutions (PIs), die Zahlungsdienste erbringen, jedoch kein elektronisches Geld ausgeben dürfen.

Beispiel: Ein Anbieter digitaler Wallets ist als EMI zugelassen, verwahrt Kundensalden und muss diese Gelder auf einem segregierten Konto bei einem Kreditinstitut sichern.