Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine staatlich erhobene Steuer auf verschiedene Einkommensarten, darunter Löhne und Gehälter, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Renten sowie bestimmte Unternehmensgewinne.
Höhe und Berechnung der Steuer hängen von der jeweiligen Jurisdiktion, dem steuerlichen Wohnsitz sowie der Art des Einkommens ab. Im Wealth‑Management‑Kontext beeinflusst die Einkommensteuer die Auswahl von Anlagen, die Strukturierung von Vermögen sowie die grenzüberschreitende Planung, insbesondere bei Kundinnen und Kunden mit Einkommensquellen in mehreren Ländern.
Synonyme / Abkürzungen: Einkommensteuer, Persönliche Einkommensteuer, PIT (Personal Income Tax)
Anwendungsbereich (Scope): Natürliche und juristische Personen mit steuerpflichtigem Einkommen, Wealth Planning, grenzüberschreitende Kundenstrukturen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Gesetzlich definierte steuerfreie Einkommensarten sowie Einkünfte in steuerbefreiten Jurisdiktionen.
Nicht verwechseln mit: Kapitalertrags‑ oder Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax), die auf Gewinne aus der Veräusserung von Vermögenswerten und nicht auf laufende Einkünfte erhoben wird.
Beispiel: Der Kunde erzielt Zins‑ und Dividendenerträge aus seinem Portfolio, die gemäss den steuerlichen Vorschriften seines Wohnsitzlandes zu deklarieren und zu versteuern sind.