Grenzüberschreitende Compliance
Cross‑Border Compliance stellt sicher, dass sämtliche Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Interaktionen mit Kundinnen und Kunden den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben der jeweiligen Kundendomicil‑Jurisdiktion entsprechen. Sie regelt, welche Produkte angeboten werden dürfen, in welcher Form Beratung erfolgen kann und welche Tätigkeiten grenzüberschreitend zulässig sind, um regulatorische Verstösse im internationalen Kontext zu vermeiden.
Synonyme / Abkürzungen: Cross‑Border‑Compliance, X‑Border Compliance, Internationale Compliance
Anwendungsbereich (Scope): Internationale Kundenbeziehungen, grenzüberschreitende Anlage‑ und Beratungsdienstleistungen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Ausschliesslich inländische Kundenbeziehungen ohne grenzüberschreitende Dimension.
Nicht verwechseln mit: Steuerliche Ansässigkeitsregeln (Tax Residence Rules), die steuerliche Pflichten regeln, jedoch keine Aussage über zulässige Beratungs‑ oder Vertriebshandlungen treffen.
Beispiel: Bei der Beratung eines in Deutschland ansässigen Kunden passt die Bank ihre Empfehlungen, Kommunikationskanäle und Dokumentation an, um die geltenden deutschen regulatorischen Anforderungen einzuhalten.