Kapitalgewinnsteuer

Die Capital Gains Tax (Kapitalgewinnsteuer) wird auf den Gewinn erhoben, der entsteht, wenn ein Vermögenswert – etwa Aktien, Fondsanteile, Immobilien oder alternative Anlagen – zu einem höheren Preis verkauft wird, als er ursprünglich erworben wurde.

Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Differenz zwischen Anschaffungswert und Verkaufserlös. Die Besteuerung kann je nach Haltedauer, Anlageklasse und steuerlichem Wohnsitz des Kunden variieren.

Im Wealth‑Management spielt die Kapitalgewinnsteuer eine zentrale Rolle, da die Realisierung von Gewinnen steuerliche Verpflichtungen auslöst, die sich direkt auf die Nettorendite eines Portfolios auswirken.

Synonyme / Abkürzungen: Kapitalgewinnsteuer, CGT, Steuer auf realisierte Kursgewinne

Anwendungsbereich (Scope): Kapitalanlagen, Private Markets, Immobilien, Portfolioumschichtungen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Nicht realisierte Gewinne, steuerbefreite Jurisdiktionen, Veräusserungen mit Verlust.

Nicht verwechseln mit: Einkommensteuer (Income Tax), die auf laufende Einkünfte wie Löhne, Zinsen oder Dividenden erhoben wird.

Beispiel: Veräussert der Kunde Aktien mit Gewinn, unterliegt der realisierte Kursgewinn der Kapitalgewinnsteuer gemäss den steuerlichen Vorschriften seines Wohnsitzlandes.