Off‑Balance‑Sheet‑Vermögenswerte
Im Bankenkontext bezeichnet Off‑Balance‑Sheet Kundengelder und ‑vermögenswerte – etwa Wertschriften in Verwahrung oder Gelder in Safeguarding‑Strukturen –, die rechtlich vom Eigenvermögen der Bank getrennt sind.
Da die Bank weder wirtschaftlicher Eigentümer noch Nutzniesser dieser Vermögenswerte ist, werden sie nicht in der Bilanz der Bank ausgewiesen. Im Falle einer Insolvenz der Bank fallen diese Vermögenswerte nicht in die Konkurs‑ oder Liquidationsmasse, sondern müssen den Kundinnen und Kunden zurückgeführt werden.
Diese rechtliche Trennung schützt Kunden vor dem Ausfallrisiko der Bank und bildet eine zentrale Grundlage für Verwahr‑, Safeguarding‑ und Treuhandstrukturen.
Synonyme / Abkürzungen: Insolvenzgeschützte Vermögenswerte, Segregierte Kundenvermögenswerte, Off‑Balance‑Sheet‑Bestände
Anwendungsbereich (Scope): Verwahrte Wertschriften (Custody Assets), Safeguarding‑Konten, segregierte Konten, treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Einlagen oder Bargelder, die auf der Bilanz der Bank geführt werden und Teil der Insolvenzmasse darstellen.
Nicht verwechseln mit: Bilanztechnischen Off‑Balance‑Sheet‑Positionen wie Garantien oder Eventualverbindlichkeiten, die der Rechnungslegung dienen und keinen Bezug zum Kundenschutz haben.
Beispiel: Die im Depotkonto eines Kunden verwahrten Wertschriften werden off‑balance‑sheet gehalten. Im Falle einer Insolvenz der Bank gehören diese Wertschriften nicht zur Konkursmasse und müssen auf den Kunden oder einen neuen Verwahrer übertragen werden.