PSD2 – Zahlungsdiensterichtlinie

PSD2 (Payment Services Directive 2) ist der regulatorische Rahmen der Europäischen Union, der die Tätigkeit von Zahlungsdienstleistern regelt, einschliesslich Electronic Money Institutions (EMIs) und Payment Institutions (PIs).

Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz zu stärken, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und den Wettbewerb im digitalen Zahlungsmarkt zu fördern.

PSD2 führt strenge Anforderungen an die Sicherung von Kundengeldern, operative und sicherheitsrelevante Standards, Transparenzpflichten sowie Open‑Banking‑Regelungen ein, die es lizenzierten Drittanbietern erlauben, mit Zustimmung der Kunden auf Zahlungskontodaten zuzugreifen.

Synonyme / Abkürzungen: Payment Services Directive 2, EU‑Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
Anwendungsbereich (Scope): Electronic Money Institutions (EMIs), Payment Institutions (PIs), Zahlungsinitiierungs‑ und Kontoinformationsdienste, Safeguarding‑Anforderungen, EU‑ und EWR‑Märkte.

Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Klassisches Einlagengeschäft von Banken sowie Dienstleistungen ausserhalb des regulatorischen Anwendungsbereichs der EU bzw. des EWR.

Nicht verwechseln mit: PSD1 (erste Zahlungsdiensterichtlinie) oder MiFID II, die Anlage‑ und Wertpapierdienstleistungen regelt.

Beispiel: Ein EMI mit Tätigkeit in mehreren EWR‑Ländern muss die PSD2‑Safeguarding‑Vorgaben einhalten, indem Kundengelder auf segregierten Konten gehalten und regelmässige Abstimmungen durchgeführt werden, um den Schutz der Kundengelder im Insolvenzfall sicherzustellen.