Safeguarding‑Investmentkonto
Ein Safeguarding Investment Account ermöglicht Electronic Money Institutions (EMIs) und Payment Institutions (PIs), gesicherte Kundengelder gemäss Artikel 10 der PSD2 in sichere, liquide und risikoarme Vermögenswerte zu investieren.
Die PSD2 erlaubt die Sicherung von Kundengeldern nicht nur durch getrennte Kontohaltung, sondern alternativ oder ergänzend auch durch die Anlage in qualifizierte risikoarme Vermögenswerte, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatmitgliedstaates des EMI bzw.
PI definiert oder genehmigt sind. Zu den typischerweise zulässigen Anlagen zählen Staatsanleihen, Treasury Bills sowie bestimmte regulierte Geldmarktfonds. Voraussetzung für die Nutzung eines Safeguarding Investment Accounts ist eine von der Aufsichtsbehörde geprüfte und genehmigte Anlagestrategie. Der Safeguarding Investment Account ergänzt den klassischen Safeguarding Account und kann parallel zu diesem eingesetzt werden.
Synonyme / Abkürzungen: Safeguarding Securities Account, PSD2 Investment Account, Low‑Risk‑Asset‑Safeguarding‑Account, PSD2‑Artikel‑10‑Investmentkonto
Anwendungsbereich (Scope): Electronic Money Institutions (EMIs) und Payment Institutions (PIs) zur Sicherung von Kundengeldern, Institute mit genehmigter Anlage gesicherter Gelder gemäss PSD2, Einhaltung der Artikel‑10‑Vorgaben für risikoarme Anlagen.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Hochrisiko‑ oder illiquide Anlagen, nicht segregierte Wertschriftenkonten.
Nicht verwechseln mit: Standard‑Investmentkonten, die die Anforderungen von Artikel 10 PSD2 nicht erfüllen, sowie operativen Treasury‑ oder Liquiditätsportfolios, die nicht segregiert sind oder Kundengelder enthalten.
Beispiel: Lisa sendet Tom 200 EUR über „XYZ Pay“, ein fiktives Zahlungsinstitut. Tom hebt die 200 EUR zwei Wochen später ab. Während dieser zwei Wochen ist XYZ Pay gemäss Artikel 10 PSD2 verpflichtet, die Kundengelder zu sichern. Anstatt die Mittel in bar zu halten, investiert XYZ Pay diese über einen Safeguarding Investment Account in sichere, liquide und risikoarme Anlagen, beispielsweise in einen genehmigten Geldmarktfonds.