Stiftung (Liechtenstein Foundation)
Eine liechtensteinische Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die Familienvermögen gemäss ihren Stiftungsstatuten und dem festgelegten Stiftungszweck hält, verwaltet und verteilt. Sie trennt Vermögensaneignung von Kontrolle und bietet eine robuste Struktur für langfristige Nachfolgeplanung, Governance und Vermögensschutz. Ausschüttungen erfolgen strikt im Einklang mit den vom Stifter festgelegten Vorgaben.
Synonyme / Abkürzungen: Private Stiftung, Stiftung nach liechtensteinischem Recht
Anwendungsbereich (Scope): Nachfolgeplanung, Governance‑Strukturen, langfristige Vermögenssicherung.
Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Operative Unternehmen oder kommerzielle Handels‑ und Geschäftstätigkeiten.
Nicht verwechseln mit: Trusts, die keine eigenständigen juristischen Personen darstellen.
Beispiel: Eine Familie überträgt ihr Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung, welche anschliessend die Anlagen verwaltet und zukünftige Generationen gemäss den Stiftungsstatuten unterstützt.