Zahlungsinstitut

Eine Payment Institution (PI) ist ein unter PSD2 reguliertes Finanzinstitut, das Zahlungsdienste wie Überweisungen, Zahlungsinitiierung, Acquiring oder Geldtransfers anbietet. Im Gegensatz zu Electronic Money Institutions (EMIs) dürfen PIs kein elektronisches Geld ausgeben und keine dauerhaften Kundenguthaben führen.

Kundengelder dürfen ausschliesslich vorübergehend im Rahmen der Zahlungsabwicklung gehalten werden und müssen während dieses Zeitraums gemäss den geltenden Safeguarding‑Vorgaben geschützt werden, um im Insolvenzfall abgesichert zu sein.

Synonyme / Abkürzungen: PI, Zahlungsinstitut, Payment Service Provider (PSD2)

Anwendungsbereich (Scope): Zahlungsabwicklung, Geldtransfers, Zahlungsinitiierungs‑ und Acquiring‑Dienstleistungen, PSD2‑regulierte Zahlungsdienste.

Nicht anwendbar auf (Abgrenzung): Ausgabe von elektronischem Geld oder Betrieb von E‑Wallets mit gespeicherten Guthaben.

Nicht verwechseln mit: Electronic Money Institutions (EMIs), die elektronisches Geld ausgeben und Kundenguthaben dauerhaft speichern dürfen.

Beispiel: Ein Unternehmen für grenzüberschreitende Geldüberweisungen ist als Payment Institution lizenziert, führt internationale Transfers aus und sichert Kundengelder, bis die Zahlung vollständig abgewickelt ist.