FIDLEG

Die BENDURA BANK AG ist der Schweizer Ombudsstelle, Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), angeschlossen.

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FIDLEG Informationen für in der Schweiz ansässige Kunden

Gemäss Artikel 74 des Schweizerischen FIDLEG sollen Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen in der Schweiz ansässigen Kunden und einem Finanzdienstleister nach Möglichkeit durch eine Ombudsstelle im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens beigelegt werden.

Zu diesem Zweck hat sich die BENDURA BANK AG der folgenden Schweizer Ombudsstelle angeschlossen:

Ombudsstelle
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
Telefon +41 44 552 08 00
infofinos.ch


www.finos.ch